Lexikon -Sozialversicherung
Sozialversicherungen werden wie folgt eingeteilt in die:
Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils in gleichen Teilen, die Unfallversicherung wird nur vom Arbeitgeber übernommen.
Sozialversicherungen werden wie folgt eingeteilt in die:
Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils in gleichen Teilen, die Unfallversicherung wird nur vom Arbeitgeber übernommen.