Lexikon -Selbstbehalttarif
Sogenannte Selbstbehalt-Tarife wurden im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählen zu den Wahltarifen. Die Krankenversicherung gewährt niedrigere Beiträge, wenn der Versicherte sich verpflichtet, gesundheitliche Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu zahlen.