Lexikon -Schadensanzeige
Der Versicherungsnehmer muss im Versicherungsfall der Versicherungsgesellschaft den Schaden unverzüglich anzeigen. Er ist zur Schadensanzeige verpflichtet, da er ansonsten gegen die Obliegenheiten verstößt, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer unter Umständen keine Leistungen an den Versicherungsnehmer auszahlen muss.
Eine polizeiliche Meldung ist notwendig bei: