Lexikon -Sachschäden


Bei der Haftpflichtversicherung wird zwischen Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden unterschieden.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Sachschäden beträgt derzeit (Stand Januar 2012) 1.120.000 Million Euro.

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