Lexikon -Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung erfolgt also erst im Rentenalter und dann als Rente.
Die Rürup-Rente soll vorallem Selbstständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit bieten, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente: Stirbt der Sparer, verfällt das eingezahlte Kapital. Einige Gesellschaften bieten Zusatzversicherungen mit Hinterbliebenenrente.
siehe:
Riester-Rente