Lexikon -Rückreisekosten
Die Fahrtkosten für die Rückreise wegen eines Versicherungsfalles werden ggf. ab einer vereinbarten Mindestschadenhöhe übernommen.
Die Fahrtkosten für die Rückreise wegen eines Versicherungsfalles werden ggf. ab einer vereinbarten Mindestschadenhöhe übernommen.