Lexikon -Reitbeteiligung
In der Pferdehalterhaftpflicht kann die Mitversicherung von Reitbeteiligungen aufgenommen werden. Die Reitbeteiligung erhält den gleichen Versicherungsschutz wie der VN. Somit können Schäden, die der Reitbeteiligung durch das Pferd entstehen, trotzdem geltend gemacht werden.
Die Anzahl sowie die Namen der Reitbeteiligungen sollten im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen benannt werden.