Lexikon -Fahrerrechtsschutzversicherung
Bei Verkehrsstreitigkeiten übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten.
Diese Versicherung ist personengebunden.
Der Fahrer ist auch beim Steuern fremder Fahrzeuge (z.B. Miet-oder Dienstwagen) versichert.
siehe: Fahrzeugrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutzversicherung